Früherkennung

Früherkennungsuntersuchung U1

Die erste Früherkennungsuntersuchung erfolgt unmittelbar nach der Geburt.
Je nach Entbindungsort wird sie vom Kinder- und Jugendarzt, vom Gynäkologen oder von der Hebamme vorgenommen.
Die Untersuchung umfasst eine vollständige körperliche Untersuchung mit einem besonderen Augenmerk auf Fehlbildungen oder Geburtsverletzungen. Zur Beurteilung des Gesundheitszustandes des Neugeborenen werden die so genannten APGAR-Werte nach 1,5 und 10 Minuten vergeben. Ebenso wird der pH- Wert des Nabelschnurblutes gemessen.
Körpergewicht, -länge und Kopfumfang werden gemessen. Der Säugling erhält erstmalig Vitamin K in Tropfenform, um eine Unterversorgung, die Blutgerinnungsstörungen verursachen kann, auszugleichen.

Früherkennungsuntersuchung U2

Diese Untersuchung erfolgt zwischen dem 3. und 10. Lebenstag des Kindes und erfolgt entweder in der Geburtsklinik oder bei frühzeitiger Entlassung bei ihrem Kinder- und Jugendarzt.
Sie umfasst wieder die komplette körperliche Untersuchung mit besonderem Augenmerk auf die Spontanmotorik, die Reflexe, Hinweise auf Fehlbildungen.
Wie bei jeder Vorsorgeuntersuchung werden die Körpermaße Gewicht, Länge und Kopfumfang gemessen und dokumentiert.
Eine Besonderheit ist der so genannte Guthrietest, eine Blutuntersuchung mit der verschiedene Stoffwechselerkrankungen und Hormonstörungen frühzeitig erkannt werden können. Er wird zwischen der 36. und 72. Lebensstunde aus der Ferse oder Vene entnommen. Es erfolgt die erneute Gabe von Vitamin K.

Früherkennungsuntersuchung U3

Diese Untersuchung erfolgt zwischen der 4. und 5. Lebenswoche bei uns als ihren Kinder- und Jugendärzten.
Wir untersuchen Ihr Kind gründlich und achten dabei auf das allgemeine Verhalten, beurteilen die Körperfunktionen, das Hörvermögen, die Reflexe und führen eine Ultraschalluntersuchung der Hüfte durch, um Entwicklungsstörungen oder Fehlbildungen frühzeitig zu erkennen und einer entsprechenden Behandlung zuzuführen.
Das Gespräch mit Ihnen ist uns wichtig, um zu erfahren, wie das Trink- und Schlafverhalten ihres Kindes ist. Zum jetzigen Zeitpunkt sollte ihr Baby etwa 150g pro Woche zunehmen und die Trinkmengen betragen etwa 15% des Körpergewichtes.
Natürlich sind wir auch für Sie da, wenn Sie Fragen, Probleme oder Sorgen haben. Als die Hausärzte ihres Kindes sind wir in allen Belangen gerne und immer Ihre Ansprechpartner.

Früherkennungsuntersuchung U4

Diese Untersuchung erfolgt zwischen dem 3. und 4. Lebensmonat.
Wir untersuchen Ihr Kind gründlich und achten dabei auf das allgemeine Verhalten, beurteilen mit verschiedenen Techniken die Beweglichkeit und das Reaktionsvermögen Ihres Kindes. Im Untersuchungsgang erkennen wir die Fähigkeit der Kontaktaufnahme, Hinweise auf das Hör- und Sehvermögen. Ihr Kind sollte jetzt sein Köpfchen in Bauchlage gut halten können und erste Brabbeldialoge führen.
Im Rahmen dieser Untersuchung führen wir nach einem ausführlichem Gespräch mit Ihnen die officiell empfohlenen Impfungen zunächst gegen Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, HIB (Haemophilus influenza B), Hepatitis B und Pneumokokken durch.
Gerne geben wir Ihnen auch schon Informationen und Tipps zur Beikosteinführung nach dem 4. Lebensmonat. Bitte sprechen sie uns jederzeit gerne an!

Früherkennungsuntersuchung U5

Diese Untersuchung findet etwa im Alter von 6 Monaten statt.
Neben der allgemeinen Untersuchung ihres Kindes stehen vor allem die Überprüfung der Beweglichkeit und Körperbeherrschung im Vordergrund. Wir kontrollieren, ob sich das Kind in Bauchlage auf seine Arme abstützen kann und ob es sich hochziehen kann, wenn man es an zwei Fingern festhält. Der Säugling sollte in Sitzposition sein Köpfchen gut halten können und mittlerweile in der Lage sein, gezielt nach Gegenständen zu greifen.
Wichtig ist auch die Überprüfung des Hörvermögens.
Wir gehen auf die Weiterführung der notwendigen Beikost und die Wichtigkeit von der ausschließlichen Gabe ungesüßter Getränke ein. Bei vorliegenden Krankheiten, Allergien oder Unverträglichkeiten besprechen wir mit Ihnen die notwendigen Maßnahmen. Bei der Untersuchung der Augen achten wir v.a. auf Hinweise für ein Schielen.
Für eine sehr viel gründlichere und genauere Untersuchung der Augen können wir ihnen eine spezielle computergestützte Methode in unserer Praxis anbieten. Diese ist ab einem Alter von 6 Monaten möglich. Die Kinder müssen hierbei auf dem Schoß der Mutter sitzend nur in eine Kamera schauen. Die Mitarbeit des Patienten ist somit auf ein Minimum reduziert und man erhält ein sehr gut verwertbares Ergebnis.
Die Kosten für diese Untersuchung (Plusoptix©) betragen 20,00 €. Die Krankenkassen sehen eine Screeninguntersuchung der Augen leider nicht in ihrem Leistungskatalog vor.
Die angefangene Impfserie wird fortgesetzt.

Früherkennungsuntersuchung U6

Diese Untersuchung erfolgt in der Regel mit 11 Monaten.
Auch hier wird ihr Kind gemessen, gewogen und körperlich gründlich untersucht. Wir achten weiterhin auf die motorische Entwicklung und werden auch genauer die sprachliche Entwicklung im Gespräch mit Ihnen erfragen und selber überprüfen. In diesem Alter setzen wir die Impfungen mit dem Schutz gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken fort.
Ihr Kind macht jetzt den endgültigen Schritt vom Baby zum Kleinkind. Dies zeigt sich auch in der Ernährung. Endlich darf und kann ihr Kind alles essen, probieren, genießen.
Spezielle "Baby- oder Kindernahrung" ist nicht erforderlich.
Bei vorliegenden Krankheiten, Allergien oder Unverträglichkeiten besprechen wir die notwendigen Maßnahmen mit Ihnen.

Auch wenn in den nun folgenden Monaten die Abstände der gesetzlich vorgesehen Vorsorgeuntersuchungen größer werden, bleiben wir weiter gerne Ansprechpartner in allen Belangen rund um ihr Kind und ihre Familie.

Früherkennungsuntersuchung U7

Kurz vor dem 2. Geburtstag erfolgt die 7. Früherkennungsuntersuchung. Auch jetzt wird Ihr Kind gemessen, gewogen und gründlich körperlich untersucht. Wichtig ist im Rahmen dieser Untersuchung aber auch die Überprüfung der geistigen Entwicklung des Kindes. Im Bereich der Sprache klären wir, ob Ihr Kind schon 2-Wort-Sätze spricht, in wie weit es Aufforderungen versteht. Wir erkundigen uns ggf. nach dem Aufenthalt im Kindergarten. Außerdem wird das Gebiss kontrolliert und werden die Impfungen überprüft und evtl. ergänzt. Natürlich haben Sie Gelegenheit, Fragen mit uns zu besprechen.

Früherkennungsuntersuchung U7a

Diese Untersuchung findet mit 3 Jahren statt. Sie wird erst seit Juli 2008 von allen Krankenkassen in den Regelkatalog übernommen und schließt die Lücke zwischen U7 und U8. Auch hier wird ihr Kind körperlich untersucht. Wichtig sind z.B. Zahn-, Mund-, Kiefer-, Skelettfehlentwicklungen, die so frühzeitig entdeckt werden und entsprechend frühzeitig behandelt werden können, aber auch Auffälligkeiten im Sozialverhalten.
In der altersgerechten und sinnvollen Entwicklungsförderung ihrer Kinder sind wir gerne Ihre Ansprechpartner.

Früherkennungsuntersuchung 8 – U8

Im Alter von 4 Jahren überprüfen wir die Funktionstüchtigkeit der Organe, Hör- und Sehvermögen. Dazu die geistige, sprachliche und körperliche Entwicklung. Bei Defiziten wird eine gezielte Therapie eingeleitet.

Früherkennungsuntersuchung 9 – U9

Diese Untersuchung mit etwa 5 Jahren ist eigentlich die umfangsreichste. Dabei wird erneut der Urin analysiert und der Blutdruck gemessen. Neben den allgemeinen Untersuchungen der Organfunktionen, testen wir insbesondere das Seh- und Hörvermögen sowie die grob- und feinmotorische Entwicklung ihres Kindes. Aber auch die Überprüfung der Körperhaltung, Fußstellung sowie die geistige, seelische und soziale Entwicklung stehen bei dieser Vorsorgeuntersuchung im Vordergrund. Wir beurteilen dabei sowohl das Sprachvermögen und Sozialverhalten als auch die Intelligenz des Kindes. Zeigt das Kind Entwicklungsverzögerungen, klären wir Sie als Kinder- und Jugendarzt über therapeutische Fördermaßnahmen auf. Wir schätzen die zu erwartende Schulreife des Kindes ein und erinnern an die Auffrischungsimpfung vor der Einschulung.
Wie bei jeder Vorstellung ihres Kindes haben sie auch hier die Möglichkeit, Fragen an uns zu richten und diese mit uns zu klären.

Früherkennungsuntersuchung U10

U10 ist die erste zusätzliche Vorsorgeuntersuchung, die im Alter von sieben bis acht Jahren stattfinden soll und mit der U11 die große Lücke zwischen U9 (mit etwa fünf Jahren – vor dem Schuleintritt) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren) schließen soll. Auch bei dieser Untersuchung erfolgt die gründliche körperliche Untersuchung mit Größe, Gewicht, Urinuntersuchung, Blutdruck, Hör- und Sehtest. Weitere Schwerpunkte dieser neuen Vorsorgeuntersuchung sind das Erkennen und die Therapieeinleitung von Entwicklungsstörungen (wie z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), von Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS), die nach dem Schuleintritt oft deutlich werden.

Diese zusätzliche Früherkennungsuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bitte sprechen Sie uns an! Auch wenn Ihre Krankenkasse die Kosten nicht übernimmt, können wir diese natürlich als Privatleistung durchführen.

Früherkennungsuntersuchung U11

Auch diesmal wird Ihr Kind genau wie bei der U10 von uns gründlich untersucht. Im Alter von 9 bis 10 Jahren treten häufig Schulschwierigkeiten auf, deshalb dient diese neue Untersuchung u.a. auch dem Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen. Aber auch Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendes Medienverhalten sollen erkannt werden und – falls erforderlich – die entsprechenden Maßnahmen eingeleitet werden. Diese Untersuchung soll u.a. auch der Bewegungs- und Sportförderung dienen, den problematischen Umgang mit Suchtmitteln erkennen und verhindern helfen und gesundheitsbewusstes Verhalten unterstützen, z.B. mit Hilfe von Ernährungs-, Bewegungs-, Stress-, Sucht- und Medienberatung – je nach Bedarf. Wir stehen Ihnen gerne als Gesprächspartner zu Seite

Jugenduntersuchung J1

Diese vorletzte, sehr wichtige Früherkennungsuntersuchung (J1) beim Kinder- und Jugendarzt sollte zwischen 12 und 14 Jahren stattfinden. Sie ist ein Check der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird. Manchmal möchten die Jugendlichen in diesem Alter allein kommen, von einer Freundin oder einem Freund zur Untersuchung begleitet werden oder aber lieber von Mutter oder Vater. Dies alles ist ohne Probleme möglich. Natürlich erfahren Sie als Eltern trotzdem wichtige Untersuchungsbefunde und wir stehen auch Ihnen für Gespräch und Fragen zur Verfügung.

Im Rahmen dieser Untersuchung werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Urin überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klären wir die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme, und Essstörungen wie Magersucht oder Übergewicht, wird eingegangen.

Wir kennen Dich bzw. Ihr Kind nun in der Regel von klein auf – wir sind jetzt nicht mehr der Kinderarzt, sondern der Jugendarzt und sehen uns als ergänzende Vertrauensperson. Fragen über Sexualität, Verhütung, Drogenkonsum, z.B. Rauchen, sowie Probleme mit der Familie und/oder dem sozialen Umfeld können wir im Rahmen der J1 besprechen und klären. Dies ist uns ein besonderes Anliegen.

Jugenduntersuchung J2

Die Untersuchung J2 ist für Jugendliche im Alter von 16 bis 17 Jahren vorgesehen.
Sie soll Jugendlichen auch nach der J1 eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsschwächen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Früherkennung.

Wir – als Deine Jugendärzte – beraten Dich bei all Deinen Fragen und Problemen, Du kannst auch alleine, ohne Eltern, ein vertrauensvolles Gespräch mit uns führen.

Diese zusätzliche Früherkennungsuntersuchung wird nicht von allen Krankenkassen erstattet. Bitte sprechen sie uns an. Auch wenn ihre Krankenkasse diese Untersuchung nicht übernimmt, besteht die Möglichkeit, die sie als Privatleistung durchzuführen.