Früherkennungsuntersuchungen

Früherkennungsuntersuchungen im Kindes- und Jugendalter sind wichtig und sinnvoll, um Erkrankungen oder Störungen frühzeitig zu erkennen (Sekundärprävention gem. SVB V) und um Folgeerkrankungen zu vermeiden (Primärprävention gem. SGB V).
Wir bieten Ihnen im Rahmen des gesetzlichen Kindervorsorgeprogramms alle Untersuchungen des "gelben Hefts" an. Aber auch darüber hinaus werden wichtige, zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen in unserer Praxis durchgeführt und von vielen Krankenkassen übernommen. Hier sind wir gerne ihre Ansprechpartner.

Regel-Früherkennungsuntersuchung

Regel-Früherkennungsuntersuchungen sind Untersuchungen, die von allen Krankenassen übernommen werden. Dabei handelt es sich um die Vorsorgen U1 - U9, für die es das "gelbe Vorsorgeheft" gibt.

Die U1 wird unmittelbar nach der Geburt, noch im Kreißsaal durchgeführt.
Die U2 folgt dann am 3. - 10. Lebenstag, zusammen mit einer kleinen Blutentnahme um frühzeitig angeborene Stoffwechselerkrankungen zu erkennen.
Die U3 wird in der 4. - 5. Lebenswoche durchgeführt, zusammen mit einer Ultraschalluntersuchung der Hüftgelenke, um angeborene Hüftfehlbildungen rechtzeitig zu erkennen.
Die U4 erfolgt im 3. - 4. Lebensmonat. An diesem Termin werden nötige Kontrolluntersuchungen (Ultraschall) durchgeführt, außerdem beginnen wir mit der Grundimmunisierung gegen die gängigen Krankheiten und Kinderkrankheiten.
Im Alter von 4 - 5 Monaten erfolgt die 2. Impfung. Wir impfen in möglichst regelmäßigen Abständen bis zur Vervollständigung der Grundimmunisierung im Alter von ungefähr 18 Monaten.

Die weiteren Früherkennungsuntersuchungen werden in folgenden Zeiträumen durchgeführt:
U5 ist im 6. - 7. Lebensmonat, also mit 5 - 6 Monaten
U6 ist im 10. - 12. Lebensmonat (mit 9 Monaten bis zum 1. Geburtstag)
U7 ist im 21. - 24. Lebensmoant (mit 20 Monaten bis zum 2. Geburtstag)
U7a ist im 34. - 36. Lebensmonat (mit 33 Monaten bis zum 3. Geburtstag)
U8 ist im 46. - 48. Lebensmonat (mit 45 Monaten bis zum 4. Geburtstag)
U9 ist im 60. - 64. Lebensmonat (um den 5.Geburtstag)

Die Früherkennungsuntersuchungen U5 bis U9 sind mittlerweile meldepflichtig. Wir sind verpflichtet, die durchgeführten Vorsorgen der Meldestelle mitzuteilen.

Zusätzliche Früherkennungsuntersuchungen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) empfiehlt wegen des großen Zeitraums von 7 - 10 Jahren, zwischen U9 und J1, weitere Früherkennungsuntersuchungen, die mittlerweile von fast allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, durchzuführen. Für diese Untersuchungen gibt es das "grüne Vorsorgeheft" oder eines Ihrer Krankenkasse.

U10 im 8. - 9. Lebensjahr (mit 7 und 8 Jahren)
U11 im 10. - 11. Lebensjahr (mit 9 und 10 Jahren)

Die nächste Standard-Früherkennungsuntersuchung ist die Jugenduntersuchung J1 im Alter von 12 - 15 Jahren, die von allen Krankenkassen übernommen wird.

J2 im 17. - 18. Lebensjahr (mit 16 und 17 Jahren)
Da wir unsere Patienten (außer in Ausnahmefällen) leider nur bis zum 18. Geburtstag betreuen dürfen, hat der Berufsverband die abschließende Früherkennungsuntersuchung J2 entwickelt. Die J2 ist den Kinder- und Jugendärzten besonders wichtig, da viele Jugendliche dann für mehrere Jahre nicht mehr zum Arzt gehen. Bei dieser Untersuchung legen wir den Schwerpunkt u.a. auf den Impfstatus und die körperliche Entwicklung.
Auch die J2 wird von vielen Krankenkassen übernommen.

Wir beraten Sie gerne, ob Ihre Krankenkasse an dem Programm teilnimmt, andernfalls können wir Ihnen die Früherkennungsuntersuchungen U10, U11 und J2 auch gerne privat anbieten. Sprechen Sie uns an!